Ihre Spende ermöglicht, dass Eltern mit einer tödlich verlaufenden Krankheit ihren Kindern kostenlos einen Hörschatz aufnehmen können. Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Spendenbescheinigungen von Bankeinzahlungen versenden wir am Ende des Kalenderjahres, jene über unser Spendenformular jeweils ein paar Wochen nach Erhalt der Spenden.

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Unser Spendenkonto: Verein Hörschatz • 8902 Urdorf

IBAN: CH50 0070 0114 8038 0637 1 • BIC (SWIFT) ZKBKCHZZ80A

Der Verein Hörschatz ist gemeinnützig anerkannt. Spenden sind deshalb steuerlich abzugsfähig.

WIR VERMITTELN HÖRSCHÄTZE AN BETROFFENE FAMILIEN

Gemäss dem Bundesamt für Statistik betreffen knapp 2 Prozent der Todesfälle jedes Jahr Menschen zwischen 25 und 44 Jahren. Ab dem 40. Altersjahr ist Krebs die häufigste Todesursache. Eine Hörschatz-Audiobiografie ist gedacht als Geschenk für minderjährige Kinder von betroffenen Familien, in denen ein Elternteil mit einer unheilbaren Erkrankung konfrontiert ist. Die Hörschatz-Audiobiografie soll den unheilbar erkrankten Menschen in der letzten Lebensphase die Möglichkeit geben, in einer begleiteten Rückschau ihr eigenes, unerwartet verkürztes Leben zu würdigen und gleichzeitig ihren minderjährigen Kindern eine einzigartige, kostbare Erinnerung zu hinterlassen.